Zu der gestern vom bayerischen Innenminister öffentlichkeitswirksam vorgetragenen Beobachtung von Petr Bystron durch den bayerischen Verfassungsschutz nimmt der Landesvorstand Bayern Stellung.
Weder Petr Bystron noch gar die AfD sind im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Lediglich Innenminister Herrmann hat die gestellte Frage eines Journalisten beantwortet, die Person Petr Bystron würde vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist Kernprinzip unserer politischen Leitlinien und des Grundsatzprogramms. Extremismus jeglicher Art lehnen wir selbstredend ab und natürlich genauso die Zusammenarbeit mit extremen Organisationen oder Gruppierungen. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der AfD zur „Identiären Bewegung“ (IB) wurde vom Landesvorstand Bayern nie in Frage gestellt. Die vom Landesvorsitzenden der AfD Bayern, Petr Bystron, hinsichtlich der IB in den zurückliegenden Wochen vorgetragenen Einschätzungen sind seine persönliche Meinung.
Wie ist es dann zu erklären, dass eine bloße Frage, warum eine IB (Identitäre Bewegung) vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sofort die Beobachtung des Fragenden nach sich zieht?
Die CSU hat Angst.
Die Frage war nicht erlaubt. Aber die Aktion erfolgt vor allem, weil der Fragende, unser Landesvorsitzende Petr Bystron ist und er der CSU gefährlich wird.
Der Landesvorstand der AfD Bayern hat Verständnis für die Besorgnis der CSU. Wir können deren Sorge um ihre Sitze im Bundestag nachvollziehen. Eine Partei, die viel ankündigt, nichts davon als Regierungspartei anpackt, geschweige denn umsetzt, ist natürlich in Aufruhr.
Eine sinnvolle und konstruktive Reaktion wäre die Umsetzung der CSU-Ankündigungen im Deutschen Bundestag. Das aber traut man sich nicht. Denn Merkel ist ja die Kanzlerkandidatin der CSU. Da darf die kleine CSU nichts sagen. Also bleibt nur der CSU, anstatt eigener Tätigkeit, nur der Ausweg der gezielten Beschädigung derjenigen, die auf die Versäumnisse der Regierungspartei CSU hinweisen.
Wir als AfD Bayern haben dazu die Anregung:
„Wir begrüßen die Aktivität des VfS – aber diese sollte unbedingt die Haupt-Gefährder unserer Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes beobachten. Die sitzen im heutigen Bundestag und da speziell auf der Regierungsbank: Die Euro-Rettung bricht JEDEN TAG die Gesetze mit Verfassungsrang (Art 123 und 125 AEUV). Die Auflösung der Landesgrenze durch Frau Merkels Alleinentscheidung war illegitim und verstößt zum Beispiel gegen das Dublin II-Abkommen, die Genfer Konvention und einige deutsche Gesetze.
Die „Herrschaft des Unrechts“ hatte der CSU-Ministerpräsident im Februar 2016 richtig erkannt. Aber geändert hat sich deshalb auch nichts.
Wir bitten die CSU und auch den Verfassungsschutz sich an Recht und Gesetz zu halten.