Die am 18.03.2015 in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale ausgebrochene Randale mit knapp 100 verletzten Polizeibeamten hat erneut das außerordentliche Gewaltpotential linksextremer Gewalttäter gezeigt. Für den im Juni im Wettersteingebirge geplanten G7-Gipfel ist eher noch mit einer Steigerung der Gewalt zu rechnen, weil das Treffen der Staats- und Regierungschefs international Aufmerksamkeit erregt und traditionell ein Anlass für Gewaltexzesse linksextremer Gruppierungen ist.
Schon jetzt sind tausende Sicherheitskräfte für das Ereignis geplant, der Gipfel wird mit einer dreistelligen Millionensumme zu Buche schlagen.
Ein echtes Vorgehen gegen Linksextremismus ist von den etablierten Parteien dagegen nicht zu erkennen, im Gegenteil. Der linksradikale Flügel der Linkspartei fungiert insbesondere mit seiner Jugendorganisation SOLID als Scharnier zur militanten Linken. Aber auch die Grünen und die SPD artikulieren zum Teil unverhohlen ihre Sympathien für den Linksextremismus, was sich nicht zuletzt auch am eklatanten Ungleichgewicht bei der Bekämpfung der politischen Extremismen zeigt.
Während im Jahr 2015 über 40 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ausgeschüttet werden, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Jahr 2014 als erste Amtshandlung die zur Bekämpfung des Linksextremismus bereitgestellten 2 Millionen Euro gestrichen. Obendrein hat sie die sogenannte Extremismusklausel abgeschafft, die von Organisationen, welche sich gegen Rechts engagierten, ein Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung abverlangten.
Seitdem besteht wieder die sehr reale Möglichkeit, dass Bundesmittel an linksradikale oder linksextreme Organisationen fließen.
Im Landesfachausschuss “Recht und Inneres” der AfD Bayern werden diesbezüglich derzeit folgende Forderungen und Themen beraten:
- Wiedereinführung der von Bundesministerin Schwesig (SPD) gestrichenen Extremismusklausel
- Bereitstellung von Mitteln gegen Linksextremismus (äquivalent der Mittel gegen Rechtsextremismus)
- konsequente Durchsetzung des im Versammlungsgesetz niedergeschriebenen Uniformierungs-und Militanzverbotes bei Auftreten des besonders gewalttätigen linksextremen Schwarzen Blocks
- Umlegung von Kosten des Polizeieinsatzes an Veranstalter, die nicht gegen Gewalttäter in ihren Reihen vorgehen oder sich nicht glaubwürdig von Gewalt distanzieren
- Auflösung sogenannter Autonomer Zentren, da diese als ideologische Zentren linksextremen Gedankenguts dienen
- Verfolgung linksextremer Rädelsführer nach § 129a ff. StGB (Terroristische Vereinigung)
- offene Berichterstattung und Benennung linksextremer Gewalt durch die Medien
- Mobilisierung der Öffentlichkeit auch gegen linksextremes Gedankengut
Blogbeitrag von
Simon Braun
Mitglied des LFA Recht und Inneres
Themensprecher Asyl und Innere Sicherheit
Bild: privat