Brauereien haben derzeit Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern
MÜNCHEN. Ganz Deutschland feiert derzeit 500 Jahre Reinheitsgebot beim Bierbrauen. Der gesetzliche Zwang zur Einhaltung dieser 500 Jahre alten Vorschrift „schadet der bayerischen Bierherstellern mehr, als er sie schützt“, betonte Matthias Schwierz und fordert eine zeitgemäße Änderung der Vorschriften und damit ein „Ende der Diskriminierung der inländischen Brauer“.
Das Reinheitsgebot soll seiner Meinung nach für deutsche Brauer nicht mehr verbindlich gelten. Es soll stattdessen als Prädikat für Biere fortbestehen, die freiwillig allein mit traditionellen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut wurden. Transparenz für Verbraucher soll zudem durch die Deklarierung von technischen Hilfsstoffen und der genaueren Bezeichnung der Zutaten europaweit verbindlich gemacht werden.
Das Reinheitsgebot gelte nur noch für deutsche Brauereien, die dadurch einen Wettbewerbsnachteil haben. Schon lange stehen in den Regalen der Supermärkte zahlreiche ausländische Biermarken, die keineswegs dem Reinheitsgebot entsprechen, sagte Schwierz. Deutsche Brauereien dürfen dagegen nur traditionelle Zutaten für ihr Bier verwenden. „Ihnen bleibt dadurch der wachsende Markt innovativer Biere verschlossen, der momentan von ausländischen Importen bedient wird“, beklagt der Vorsitzende des Landesfachausschusses Ernährung, Umwelt und Verbraucherschutz der AfD Bayern. Dabei könnten gerade kleine, handwerkliche Brauereien von einer neuen Vielfalt beim Bier profitieren und ihre wirtschaftliche Existenz besser sichern. „Eine lebendige Brautradition kann nicht durch ein Reinheitsgebot erhalten werden, das versucht einen Einheitsgeschmack festzuschreiben“, meinte Schwierz und plädierte für „Freiwilligkeit statt staatlichem Zwang“.
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